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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Geschäftsbedingungen für alle Dienstleistungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der ZAP Bauunternehmen (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber").

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

§ 2 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Das Angebot des Auftragnehmers ist freibleibend und gilt für 30 Tage ab Ausstellungsdatum.

Der Auftraggeber ist an seine Bestellung 14 Tage gebunden. Der Auftragnehmer bestätigt den Auftrag schriftlich oder durch Beginn der Ausführung.

§ 3 Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung, den beigefügten Zeichnungen und Beschreibungen sowie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Zahlung erfolgt wie folgt:

  • 30% bei Auftragserteilung
  • 40% bei Beginn der Arbeiten
  • 30% bei Fertigstellung

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten einzustellen und Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen.

§ 5 Liefer- und Leistungsfristen

Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Fristen zu verlängern, wenn unvorhergesehene Umstände eintreten, die nicht in seinem Verantwortungsbereich liegen.

§ 6 Gewährleistung

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Leistungen den vereinbarten Spezifikationen entsprechen und frei von Sachmängeln sind.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Fertigstellung der Arbeiten.

Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

§ 7 Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt.

Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.

Die Haftung für indirekte Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Materialien pfleglich zu behandeln und vor Beschädigung zu schützen.

§ 9 Kündigung

Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen.

Wichtige Gründe sind insbesondere:

  • Zahlungsverzug des Auftraggebers
  • Nichterfüllung wesentlicher Vertragspflichten
  • Insolvenz einer Partei

§ 10 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 11 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen widersprochen wird.

Kontakt für Fragen zu unseren AGB

ZAP Immobilien Invest GmbH

Frankfurter Str. 648-650
51145 Köln
Deutschland

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